Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Kursen des Upledger Institut Schweiz
- Das Institut haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referentlnnen vermittelten Lehrinhalte.
- Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Referentlnnen, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht vom Institut zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursplatzbewerber nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursplatzbewerber bereits weitere Kosten, z.B. durch Absagen von Patienten, Buchung einer Unterkunft. Anreise o.ä. entstanden sind.
- Sollte ein Kursplatzbewerber seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht - unabhängig vom Grund seiner Absage - Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr von
- 100%, abzüglich Chf 80.- Bearbeitungsgebühr
wenn er früher als 8 Wochen vor Kursbeginn absagt - 50% wenn er zwischen 4 und 8 Wochen vor Kursbeginn absagt
- 30% wenn er zwischen 2 und 4 Wochen vor Kursbeginn absagt
Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Absagen bedürfen der Schriftform und erhalten erst durch die schriftliche Bestätigung des Instituts Gültigkeit.
- Unterricht, der von Kursteilnehmerlnnen durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet. Sollten sich Kursteilnehmerlnnen jedoch kurzfristig vor einem Kurs Covid-bedingt in Isolation begeben müssen, dann können sie den entsprechenden (bereits bezahlten) Kurs gegen Vorweisen eines entsprechenden Attestats (positiver Test oder Isolations-Anordnung) innerhalb eines Kalender-Jahres nachholen.
- Kursplatzbewerber können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache des Instituts und der jeweiligen Kursleitung.
- Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber und des Instituts als bestätigt, wenn
- eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt,
- eventuelle spezielle Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind,
- dem Bewerber eine schriftliche Kursplatzreservierung des Instituts vorliegt.
Sollte eine verbindliche Anmeldung nicht innerhalb von 21 Tagen vom Institut beantwortet sein, hat sich der Bewerber durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann er sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben.
- Die Kursteilnehmerlnnen halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmerlnnnen an Patientlnnen oder an anderen KursteilnehmerInnen vornehmen, handeln die KursteilnehmerInnen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen die ReferentInnen und das Institut sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen Kursteilnehmerlnnen Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.
Das Upledger Institut Schweiz hält sich jeweils an die zum Zeitpunkt des Kurses und am Kursort geltenden Covid-Massnahmen. Diese werden den Kurs-Teilnehmenden so früh wie möglich vor Kursbeginn bekannt gegeben.
- Sollte das Institut Kursteilnehmerlnnen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haftet es nicht für die Erbringung der Leistungen der jeweiligen Pensionen oder Hotels. Eine Haftung für die jeweils preisgünstigste Unterbringung ist ebenfalls ausgeschlossen.
Stand: 1. Januar 2022